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Meine Website/Homepage verfügt über Datenschutzhinweise (eine Datenschutzerklärung)

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Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergibt sich die Pflicht zur Vorhaltung einer Datenschutzerklärung engl. auch Privacy Policy genannt aus den Artikeln 13 und 14 der DSGVO.

Die Datenschutzhinweise sind DSGVO-konform und auf dem aktuellen Stand

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Grundvoraussetzungen hinsichtlich Form und Zeitpunkt der Datenschutzerklärung sind für Ihre Website, sie ist • präzise • transparent • verständlich • leicht zugänglich (d.h. nicht innerhalb einer Navigation verschachtelt) • klare und einfache Sprache (insbesondere bei Kindern) • Information muss zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten vorhanden sein / erfolgen

Meine Website verfügt über ein Kontaktformular - die Datenübermittlung wird verschlüsselt

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Jeder Seitenbetreiber, der auf seiner Webseite eine Kontaktformular anbietet, muss diese Tatsache in seiner Datenschutzerklärung erwähnen. Einen Passus dazu können Sie in der Datenschutzerklärung wählen. Darüber hinaus sind Sie als Websitebetreiber zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie als Seitenbetreiber erhalten, verpflichtet geeignete technische Maßnahmen zur Verschlüsselung zu ergreifen, d.h. eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung einzusetzen. Eine verschlüsselte Verbindung/Website erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol am Anfang Ihrer Browserzeile.

Meine Website verwendet Cookies von Drittanbietern nur mit Einwilligung des Betroffenen

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Bei dem Cookie (engl.) handelt es sich um ein kurzes bzw. kleines Text-Datenpaket, welches zwischen Computerprogrammen dem Browser ausgetauscht wird und für diese keine besondere Bedeutung hat. Cookies werden genutzt, um mit einer Website bzw. Domain in Verbindung stehende Informationen für eine gewisse Zeit lokal auf dem Computer des Besuchers zu speichern und dem Server auf Anfrage wieder zu übermitteln. Als Betreiber einer Website sind Sie verpflichtet einen Hinweis in der Datenschutzerklärung zu geben und darüber hinaus den Besucher bereits beim direkten Besuch auf dem Bildschirm eine Hinweismeldung anzuzeigen, z.B. einen Button, ein Popup usw. Die Nutzung von Drittanbieter-Cookies nach aktueller Rechtsauffassung teilweise nur mit Einwilligung möglich.

Meine Website nutzt Analyse-Tools, wie beispielsweise Google-Analytics - ich weise in der Datenschutzerklärung darauf hin

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Hier handelt es sich um ein Werkzeug aus dem Hause Google und bei Verwendung des Analyse-Tools sind verschiedene Dinge zu beachten, damit Sie als Seitenbetreiber keine Abmahnung riskieren. Es ist beispielsweise ein Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (auch AV-Vertrag) nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO abgeschlossen werden, die IP-Adressen müssen anonymisiert erfasst werden, man muss auf das Widerspruchsrecht hinweisen und die Datenschutzerklärung entsprechend anpassen.

Meine Website enthält Videos von Youtube - in der Datenschutzerklärung wird darauf hingewiesen

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Schon beim Aufrufen der Website mit eingebettetem YouTube-Video wird eine Verbindung zum Google Werbenetzwerk hergegestellt. Auch wenn das vorhandene Video selbst gar nicht angeklickt bzw. abgespielt wird. Der Besucher Ihrer Website muss aber in der Datenschutzerklärung umfassend darüber informiert werden, insbesondere über durch den Seitenaufruf gesetzte Cookies und die dadurch erfolgte Datenverarbeitung. Um einigermaßen sicher zu sein, sollten Sie Youtube-Videos im erweiterten Datenschutzmodus einbetten.

Meine Website verwendet Google Maps mit Einwilligung - der Hinweis in der Datenschutzerklärung ist vorhanden

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Bei Google Maps handelt es sich um einen Online-Kartendienst aus den USA. Damit der Kartendienst genutzt werden kann, werden die Verschiedene Daten des Nutzers, wie beispielsweise die IP-Adresse übertragen. Sie müssen in Ihrer Datenschutzerklärung einen entsprechenden Hinweis zur Information für den Nutzer anbringen.

Auf meiner Website verwende ich verschiedene Social-Media Plugins - ich weise in der Datenschutzerklärung darauf hin

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Social Media auch als soziale Medien bezeichnet sind digitale Medien und Methoden - Facebook, Twitter, Instagram usw., die es Nutzern ermöglichen, sich im bzw. über Internet zu vernetzen, sich also untereinander auszutauschen und mediale Inhalte (Fotos, Videos, Ton) einzeln oder in einer definierten Gemeinschaft oder offen in der Gesellschaft zu erstellen und weiterzugeben. Auch Hier müssen Sie den Nutzer Ihrer Website umfangreich in den Datenschutzhinweisen darüber informieren.

Auf meiner Website verwende ich externe Schriftarten, z.B. Google Fonts - diese werden vom Google-Server nachgeladen

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Beim Aufruf Ihrer Website mit "Google Fonts" wird die Schriftart extern durch den Anbieter Google bereitgestellt und automatisch heruntergeladen. Hierbei kommt es zu möglichen Datenverbindungen zu Google-Servern in den USA und der Übermittlung der IP-Adresse des Nutzers (Besuchers) Ihrer Website.

DSGVO-Webcheck
Sie haben alle Fragen richtig beantwortet, bravo!
Sie sind gut informiert, wenn Sie dennoch hier und da unsicher hinsichtlich der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) sind, dann zögern Sie nicht. Ich unterstütze Sie gerne.
Sie haben leider nicht alle Fragen richtig beantwortet. LASSEN SIE SICH UNBEDINGT BERATEN!